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Tim Panduro

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3 tanker om "Kontakt"

  1. Hej Tim,
    Jeg arbejder på et plejecenter i Hillerød. Mange af beboerne her, er vilde med dine historier om folket i Hillerød.
    Kunne man hyre dig til et foredrag?
    Evt. Om Hillerød i 50’erne?
    Hvad ville sådan et foredrag koste?
    Venligst
    Anette Olaleye

  2. Fra Tagesspiegel i går:

    Unbequeme Opfer
    Den im NS-Staat als „ Asoziale“und „Berufsverbrecher“Verfolgten wird die Anerkennung verweigert

    Der Tagesspiegel28 Feb 2018Von Dagmar Lieske

    Schon 1946 forderte der Generalstaatsanwalt Karl Siegfried Bader im Magazin „Die Gegenwart“die Anerkennung des Unrechts, das den im Nationalsozialismus als „Kriminelle“Stigmatisierten widerfahren war. Sie hätten in den Konzentrationslagern „denselben Lagergesetzen, derselben Preisgabe der Menschenwürde und Menschenachtung, denselben Schikanen, Strafen und – häufig genug – denselben Todesformen“wie alle anderen Häftlinge unterlegen, so Bader. Mit dieser Position erntete er seinerzeit nicht nur Unverständnis bei seinen Kollegen, sondern sah sich sogar Bedrohungen ausgesetzt.

    Zwar dürften Baders Aussagen heute, außer vielleicht bei einigen Ewiggestrigen, unumstritten sein, dennoch ist die KZ-Einweisung von mehreren zehntausend Menschen, die von der Gestapo oder Kriminalpolizei zu „Asozialen“, „Gemeingefährlichen“oder „Berufsverbrechern“erklärt worden waren, außerhalb der historischen Forschung immer noch weitgehend unbekannt. Sie sind weder jemals offiziell als Opfer des Nationalsozialismus definiert worden, noch spielen sie eine Rolle in der

    Erinnerungskultur.

    Dafür gibt es vielfältige Gründe: Zunächst handelt es sich häufig um komplexe Lebensgeschichten, deren Darstellung und Rekonstruktion Forscher und Forscherinnen vor besondere Herausforderungen stellt. Da in den letzten Jahrzehnten kaum Kontakte zwischen Überlebenden dieser Gruppen und den Gedenkstätten bestanden, sind historische Dokumente meist nur noch sehr fragmentarisch erhalten. Nur in den seltensten Fällen kann auf persönliche Nachlässe oder gar Selbstzeugnisse zurückgegriffen werden.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt, der die mangelnde Beschäftigung mit diesen NS-Opfern zu erklären vermag, sind die Kontinuitäten auf gesellschaftlicher, institutioneller und individueller Ebene: So waren schon lange vor der nationalsozialistischen Machtübernahme kriminalund sozialpolitische Konzepte populär, die eine repressive Sanktionierung von abweichendem Verhalten implizierten. Nicht wenige Kriminalbeamte, Juristen sowie Mitarbeiter von Wohlfahrtsbehörden begrüßten entsprechend den Machtwechsel und die neu eingeführten Maßnahmen zur sogenannten „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“.

    Diese beinhaltete, dass Gerichte ab Ende 1933 auf Basis des „Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“neben einer Sicherungsverwahrung beispielsweise auch die Zwangskastration von Sexualstraftätern oder die dauerhafte Unterbringung von „Asozialen“in Arbeitshäusern verfügen konnten. Gleichzeitig ermöglichten mehrere Erlasse den Kriminalpolizeistellen die Überstellung von Vorbestraften oder als „asozial“Geltenden in ein Konzentrationslager mittels „Vorbeugehaft“.

    Von diesen verschiedenen Maßnahmen war bis Kriegsende eine heterogene Gruppe von Menschen betroffen, darunter sowohl Männer als auch Frauen verschiedenen Alters, die in der Regel lediglich einte, dass sie eine oder mehrere Vorstrafen hatten.

    Auch wenn sich unter ihnen Personen befanden, die heute vermutlich als „Intensivstraftäter“bezeichnet werden würden oder die schwere (Sexual-)verbrechen begangen hatten, stellten diese keineswegs die Mehrheit. In den meisten Fällen waren es vergleichsweise geringfügige Delikte wie mehrfacher Diebstahl von Lebensmitteln, Kleidung oder Fahrrädern sowie Vergehen wie „Bettelei“oder Prostitution, aber auch Verurteilungen wegen Abtreibungen oder Arbeitsniederlegun- gen, die dazu führten, als „Asozialer“oder „Berufsverbrecher“kategorisiert und für unbestimmte Dauer in ein Konzentrationslager eingewiesen zu werden.

    Hinter dieser Politik, die als rassistische Generalprävention bezeichnet werden kann, stand das Konzept einer deutschen „Volksgemeinschaft“, in der kein Platz mehr für abweichendes Verhalten oder eine Resozialisierung von Straftätern sein sollte. Nach bisherigem Forschungsstand überlebten Tausende derjenigen, die in den Konzentrationslagern den schwarzen („Asoziale“) oder grünen („Kriminelle“) Winkel auf ihrer Häftlingsuniform tragen mussten, das KZ-System nicht.

    Dies allerdings hinderte leitende Kriminalpolizisten und Juristen auch nach Kriegsende nicht daran, die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“der Nationalsozialisten lediglich als Fortführung regulärer Kriminalpolitik mit etwas anderen Mitteln anzusehen und – wie der Kriminaldirektor Herbert Schäfer noch 1964 auf einer Tagung des Bundeskriminalamtes – die Aussetzung der „Vorbeugehaft“durch die Alliierten zu bedauern.

    Von wenigen zaghaften Versuchen abgesehen organisierten sich Überlebende der rassistischen Kriminalprävention nach der Befreiung nicht, die Häftlingsverbände blieben in der Regel denjenigen vorbehalten, die als politische Gegner der Nationalsozialisten verfolgt worden waren. Ebenso wie die von Homosexuellen, Sinti und Roma oder Zeugen Jehovas gerieten ihre Geschichten in Vergessenheit. War es grundsätzlich für alle KZ-Überlebenden schwer, in der Nachkriegsgesellschaft wieder Fuß zu fassen, galt dies umso mehr für Menschen, die das Stigma „asozial“oder „kriminell“mit sich herumtrugen.

    Die enge Definition der deutschen Entschädigungsgesetzgebung erkannte als NS-Opfer nur diejenigen an, die aus „rassischen“, „politischen“oder „religiösen“Gründen verfolgt wurden. Nur sie hatten Ansprüche auf eine materielle Entschädigung. Manch einer gab deshalb bei dennoch eingereichten Anträgen andere Verfolgungsgründe an, was nicht selten eine Anzeige wegen versuchten Betrugs nach sich zog. Waren die Betroffenen erneut mit Behörden wie der Wohlfahrt oder der Kriminalpolizei konfrontiert, sahen sie sich zudem häufig denselben Personen gegenüber, die ihre KZ-Einweisung verfügt hatten.

    Es mag nun wenig verwundern, dass im gesellschaftlichen Klima der Nachkriegszeit kein Platz für die Anerkennung des individuell erfahrenen Leids dieser ehemals Verfolgten vorhanden war. Zudiesem Zeitpunkt interessierte sich überhaupt kaum jemand für KZ-Überlebende. Dies änderte sich in Deutschland erst in den folgenden Jahrzehnten.

    Seit den 1980er Jahren fanden sich engagierte Forscher und Aktivisten, die sich unter dem Label der „vergessenen Opfer“denjenigen widmeten, die aufgrund gleichgeschlechtlicher Handlungen, als Sinti und Roma oder als Angehörige der Zeugen Jehovas in ein Konzentrationslager verbracht worden waren. Die „Asozialen“und „Kriminellen“aber blieben weiterhin außen vor. Insbesondere die Gruppe der „grünwinkligen“KZ-Häftlinge erfuhr eine fortdauernde Stigmatisierung. Noch heute wird sie eher mit Täterschaft als einem Opferstatus in Verbindung gebracht, wenn etwa der grüne Winkel mit dem System der Funktionshäftlinge gleichgesetzt wird.

    Nun bediente sich die SS tatsächlich in den Lagern eines perfiden Systems, indem sie in den Konzentrationslagern eine Struktur etablierte, in der sie einzelne Häftlinge als eine Art Kontrollinstanz einsetzte. Gemäß ihrem rassistischen Weltbild rekrutierte die SS in den meisten Lagern für diese Tätigkeit zunächst überwiegend deutsche Häftlinge aus den Reihen der „Politischen“und der „Berufsverbrecher“, später jedoch auch Angehörige anderer Haftgruppen, darunter auch Nicht-Deutsche.

    Wie wir heute wissen, war für das Verhalten eines Funktionshäftlings weniger die Winkelfarbe ausschlaggebend, als die Persönlichkeit und vor allem die jeweilige Situation im Lager. Gleichwohl hält sich die Vorstellung hartnäckig, insbesondere diejenigen mit dem grünen Winkel hätten generell mit der SS paktiert, während sich politische Schutzhäftlinge solidarisch gegenüber allen anderen Mitinsassen verhalten hätten.

    Es wird nun an dieser Stelle keineswegs bestritten, dass es brutale Häftlingsvorarbeiter gegeben hat, die Gewalt ausübten und sich in den Konzentrationslagern auf Kosten anderer bereicherten. Dabei sollte allerdings nicht aus dem Blick geraten, dass sich alle Menschen, die in einem Konzentrationslager inhaftiert waren, in einer kaum vorstellbaren Zwangslage befanden und meist tagtäglich um ihr Überleben kämpfen mussten. Wird das System der Funktionshäftlinge nun auf die Gruppe der „Kriminellen“reduziert, gerät zudem in Vergessenheit, dass es auch unter diesen Häftlingen stets nur ein kleiner Prozentsatz an Personen war, der jemals einen solchen Posten bekleidete.

    Wiekönnen wir nun mit diesen Erkenntnissen umgehen? Zunächst einmal liegt nahe, längst Überfälliges endlich umzusetzen: Eine offizielle politische Anerkennung der Verfolgung und Ermordung von Tausenden von Menschen im Rahmen einer Kriminalpolitik, die Kriminalität und Devianz als persönliche Disposition begriff und keinen Raumfür brüchige Biografien bot. Niemand saß zu Recht im KZ, unabhängig von seinem vorherigen Leben und den begangenen Straftaten.

    Es liegt auf der Hand, dass von einer solchen Anerkennung mehr als 70 Jahre nach der Befreiung kaum noch Überlebende selbst profitieren werden. Gleichzeitig wäre diese aber ein wichtiger Schritt, der es Angehörigen der zweiten und dritten Generation erleichtern könnte, sich mit ihren Familiengeschichten auseinanderzusetzen.

    Die Beschäftigung mit der repressiven Kriminal- und Sozialpolitik im Nationalsozialismus eignet sich zudem hervorragend für die Geschichtsdidaktik, denn sie kann sowohl zu einem breiteren Verständnis der umfassenden Verfolgungspolitik im Nationalsozialismus beitragen, als auch dabei helfen, sich klar gegen heute wieder virulente autoritäre „Lösungsvorschläge“für gesellschaftliche und soziale Probleme zu positionieren.

    Historiker haben jetzt einen Appell an den Bundestag verfasst Doppeltes Stigma:

    Im KZ wurden einige als Helfer der SS rekrutiert

    — Die Autorin ist Historikerin. Gemeinsam mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat sie einen Appell initiiert, in dem der Deutsche Bundestag aufgefordert wird, die von den Verfolgungsbehörden „Asoziale“und „Berufsverbrecher“genannten ehemaligen KZ-Häftlinge als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Im Internet unter: change.org/vergessene-Opfer.

    Niels A

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